ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Haftungsausschluss:
1. Allgemeines
Die swiss performance consulting AG wird im folgenden als spc AG bezeichnet und der Kunde als Auftraggeber.
Diese hier vorliegenden AGB’s gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der spc AG abgeschlossenen Vereinbarungen. Entgegenstehende AGB’s des Auftraggebers sind nur insoweit wirksam, als sie ausdrücklich und schriftlich durch die spc AG anerkannt werden. Sämtliche ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB sind bindender Bestandteil der Auftragsvereinbarung zwischen Auftragsgeber und spc AG.
Die spc AG verpflichtet sich den inhaltlichen Vortrag am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zu erbringen.
2. Honorar
Die Honorare der spc AG richten sich nach dem Marktwert des Sprechers. Die Honorare werden mit dem Kunden vereinbart und sind nicht bindend für andere Veranstaltungen. Die Honorare verstehen sich in der Schweiz zzgl. Mwst. Für das EU Ausland gilt: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „Reverse Charge“. Der Rechnungsempfänger hat die MWST selbst durch das ReverseCharge Verfahren abzurechnen.
3. Reisekosten
Der Auftraggeber übernimmt die Reisekosten und die Nächtigung des Sprechers. Der Veranstalter stellt ein EZ mit Frühstück, in einem min. 4 Sterne Hotel zur Verfügung. Die Reisekosten betragen innerhalb von Europa pauschal 10% von Honorar des Sprechers.
4. Technische Anforderungen
Der Auftragsgeber stellt einen Techniker zur Verfügung, der mit den technischen Gegebenheiten am Veranstaltungsort vertraut ist. Dieser führt den Ton- und Lichtcheck durch und bedient während des Vortrages die Ton- und Lichtanlage. Die Ton- und Lichtanlage müssen bei Eintreffen des Vortragenden bereits aufgebaut und einsatzbereit sein.
5. Zahlungsvereinbarungen
Die spc AG ist berechtigt, eine Vorauszahlung von 50% in Rechnung zu stellen. Die von der spc AG gelegten Rechnungen sind prompt netto Kassa ohne Skonto ab Rechnungslegung fällig. Für den Fall eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 12% p.a. vereinbart. Allfällige Kosten, Gebühren, Ausländersteuer, Gemeindesteuern und Abgaben für Verwertungsgesellschaften gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Stornobedingungen
Sollte eine Buchung nach Vertragsunterzeichnung seitens des Auftraggebers storniert werden, so ergeben sich folgende bindende Stornovereinbarungen in Bezug auf das vereinbarte Honorar: Storno bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50%. Bei einer späteren Stornierung wird das volle Honorar fällig.
7. Sonstiges
Mit der Buchung gestattet der Auftraggeber der spc AG den Namen- und Firmennamen als Referenz zu verwenden. Die Vertragspartner verpflichten sich der gegenseitigen Loyalität und der Verschwiegenheit in Bezug auf die Honorarvereinbarung. Der Vortragende ist berechtigt, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, den Auftritt aus berechtigten Krankheitsgründen abzusagen.
Für sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Auftragsgeber und der spc AG ist ausschließlich Schweizer Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand wird der Sitz der spc AG und das sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Gerichtsstand ist ZUG Stand November 2015